Allgemeine Geschäftsbedingungen - Hardware (Arvato SE)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arvato SE für den Verkauf von Daimler Truck Diagnostics Kit 1 und Daimler Truck Diagnostics VCI („AGB“) - gültig ab 10/2023

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1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Sämtliche Leistungen der Arvato SE (nachfolgend „Arvato“ oder „Verkäuferin“ genannt) und Verträge im Zusammenhang mit dem Verkauf der Diagnosesysteme Daimler Truck Diagnostics Kit 1 und Daimler Truck Diagnostics VCI zwischen Arvato und dem jeweiligen Käufer liegen diesen Bedingungen zu Grunde.

1.2 Der Käufer erwirbt von der Verkäuferin die Diagnosesysteme Daimler Truck Diagnostics Kit 1 und Daimler Truck Diagnostics VCI (nachfolgend „Systeme“ genannt). Dem Käufer ist bewusst, dass alle Systeme nur in Verbindung mit der entsprechenden kostenpflichtigen Daimler Truck Diagnostics Software nutzbar sind, die nicht zum Vertragsgegenstand gehört. Der Käufer ist alleine verantwortlich dafür, sich ein entsprechendes Nutzungsrecht an der Daimler Truck Diagnostics Software kostenpflichtig und mittels separater Vereinbarung einräumen zu lassen. Klarstellend wird festgehalten, dass Arvato in diesem Zusammenhang weder Rechteinhaberin noch Rechtegeberin ist. Der Käufer ist verpflichtet, sich mit Blick auf die Einräumung des vorgenannten Nutzungsrechts an der Daimler Truck Diagnostics Software an Dritte zu wenden und separate Vereinbarungen zu schließen.

1.3 Das von der Verkäuferin freigegebene Zubehör zu den Systemen ist vom Käufer separat zu erwerben, soweit es im Erstauslieferungsumfang nicht enthalten ist.

2. Weitere Bestimmungen

2.1 Sämtliche Vereinbarungen sind in Textform niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.

2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden – auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen oder Annahmeerklärungen beigefügt sind und diesen nicht widersprochen worden sind – nicht Vertragsinhalt.

3. Vertragsabschluss

Die Angebote der Verkäuferin sind unverbindlich. Durch Aufgabe einer Bestellung macht der Käufer ein verbindliches Angebot zum Kauf des jeweiligen Produkts, an das der Käufer höchstens 21 Tage gebunden ist. Die Verkäuferin wird dem Käufer unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn die Verkäuferin die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist in Textform bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Die Verkäuferin ist jedoch verpflichtet, den Käufer unverzüglich in Textform zu unterrichten, wenn sie die Bestellung nicht annimmt.

4. Art und Umfang der Leistung

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Bestellung sowie etwaigen weiteren vertraglichen Vereinbarungen. Diese enthalten die genaue Aufstellung der Systeme und Leistungen sowie die Überlassung von Produktinformationen. Änderungen konstruktiver bzw. technischer Art, sowie Änderungen des Leistungsumfangs seitens der Verkäuferin bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen, unter Berücksichtigung der Interessen der Verkäuferin, für den Käufer zumutbar bleiben.

5. Lieferung

5.1 Liefertermine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Käufer und der Verkäuferin im Einzelfall in Textform als verbindlich bezeichnet worden sind, andernfalls sind alle Liefertermine und Fristen unverbindlich.

5.2 Die Verkäuferin haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Seuchen, Pandemien, Epidemien) oder sonstiger zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbarer und nicht durch die Verkäuferin zu vertretender Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen) auf Seiten der Verkäuferin oder deren Lieferanten. Ist die Nichteinhaltung eines Liefertermins oder einer Frist auf ein unvorhergesehenes Ereignis zurückzuführen, das außerhalb des Einflusses der Verkäuferin liegt (insbesondere eine bei der Verkäuferin oder deren Lieferanten eintretende Betriebsstörung), so verlängert sich der Liefertermin bzw. die Frist um eine angemessene Zeitspanne. Der Käufer hat im Falle eines Lieferverzuges das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist, von dem betreffenden Vertrag gemäß den anwendbaren gesetzlichen Regelungen zurückzutreten.

5.3 Kommt die Verkäuferin in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0.5% des Netto-Kaufpreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Systeme. Der Verkäuferin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

5.4 Die Rechte des Käufers gemäß Ziffer 10 dieser AGB und die anwendbaren gesetzlichen Rechte der Verkäuferin, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

5.5 Die Lieferverpflichtungen der Verkäuferin stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, es sei denn, die unrichtige oder verspätete Selbstbelieferung ist von der Verkäuferin zu vertreten. Falls die Produkte ohne Verschulden der Verkäuferin nicht oder trotz rechtzeitiger Nachbestellung nicht rechtzeitig lieferbar sind, ist die Verkäuferin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Verkäuferin wird die Nichtverfügbarkeit der Produkte dem Käufer unverzüglich anzeigen und dem Käufer im Falle eines Rücktritts bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.

5.6 Die Verkäuferin ist berechtigt, die zu erbringende Lieferung in Teillieferungen auszuführen, sofern dies dem Käufer zumutbar ist.

5.7 Lieferungen erfolgen gemäß DAP Incoterms© 2020 an den vom Käufer benannten Ort.

5.8 Sollte der Käufer die Zollabgaben im Empfangsland nicht fristgerecht zahlen, wird der jeweilige Carrier Arvato in die Pflicht nehmen. Arvato wird in solchen Fällen dem Käufer eine Rechnung über die Zollabgaben inklusive Abwicklungspauschale stellen.

5.9 Der Käufer ist verpflichtet, die Produktverpackungen auf eigene Kosten gemäß der anwendbaren verpackungsrechtlichen Vorschriften zu entsorgen.

6. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den Systemen geht erst mit der vollständigen Zahlung des Gesamtpreises und anderer Forderungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag auf den Käufer über.

6.1 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf etwaige Ersatzlieferungen. Der Käufer kann an den gelieferten Systemen durch Einbau in andere Geräte oder Anlagen kein Eigentum erwerben. Bei Einbau in fremde Sachen durch den Käufer wird die Verkäuferin Miteigentümer an den neu entstandenen Produkten im Verhältnis des Wertes zu den mit verwendeten fremden Sachen. Die so entstandenen Produkte gelten ebenso als Vorbehaltsware der Verkäuferin.

6.2 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger Zustimmung der Verkäuferin in Textform eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung der Verkäuferin beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung der Vorbehaltsware zulässig.

6.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Verkäuferin hinweisen und die Verkäuferin unverzüglich benachrichtigen.

6.4 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, ist die Verkäuferin jederzeit berechtigt, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen; hierin liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

7. Nutzungsrechte

7.1 Der Käufer verpflichtet sich, die Systeme, das von der Verkäuferin im Erstauslieferumfang mitgelieferte Zubehör, Bedienungsanleitungen und sonstige Dokumentationen nur in seinem Betrieb einzusetzen und nicht von Dritten nutzen zu lassen, es sei denn, die Vertragsparteien haben hierzu etwas anderes vereinbart.

7.2 Ist der Käufer eine ausländische konzerneigene Landesvertriebsgesellschaft der Daimler Truck AG oder ein ausländischer Generalvertreter der Daimler Truck AG für den Vertrieb von Trucks und Bussen der Marken Mercedes-Benz, FUSO, Setra, RIZON, Freightliner und BharatBenz, so ist er berechtigt bzw. verpflichtet, die Systeme den autorisierten Servicepartnern sowie den unabhängigen Marktbeteiligten (einschl. Regiewerkstätten inkl. G&K Abwicklung, Regiewerkstätten ohne G&K Abwicklung, Großkunden) in seinem Vertragsgebiet zum Kauf bereitzustellen. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Käufer hiermit, mit den vorgenannten autorisierten Servicepartnern und unabhängigen Marktbeteiligten in seinem Vertragsgebiet entsprechende eigene Kaufverträge für die Systeme abzuschließen,

7.3 Der Käufer hat sicherzustellen, dass Dokumentationen ohne vorherige Zustimmung der Verkäuferin in Textform Dritten nicht zugängig sind. Die Anfertigung von Kopien ist nicht zulässig. Ferner unterliegen sämtliche Informationen zu den Dokumentationen einer Geheimhaltungsverpflichtung.

8. Gewährleistung

8.1 Die Verkäuferin gewährleistet, dass die Systeme im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Mängeln sind.

Die Gewährleistung für Systeme beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung (an dem vom Käufer benannten Ort). Die Gewährleistungsfrist für die einzelnen Komponenten der Systeme beträgt:

  • Bosch VCI = 36 Monate
  • Diagnose Kabel 16-polig = 12 Monate
  • Tester USB Kabel 5m = 12 Monate
  • Koffer groß = 12 Monate
  • Koffer klein = 12 Monate
  • Winmate Pad = 42 Monate
  • Akku = 36 Monate.

Die Verkäuferin verpflichtet sich, mangelhafte Systeme nach eigener Wahl zu reparieren oder auszutauschen. Mangelhafte Systeme bzw. Hardwarekomponenten wird der Käufer der Verkäuferin auf Anforderung zusenden.

8.2 Im Falle eines Austausches ist das mangelhafte System bzw. die mangelhafte Hardwarekomponente umgehend nach Erhalt des Austauschsystems an die Verkäuferin zurückzusenden. Das mangelhafte System muss im Original verpackten Koffer und mit dem von Arvato zur Verfügung gestellten Retourenlabel verschickt werden. Vorab muss ein Gefahrgutprotokoll vom Käufer ausgefüllt und bestätigt werden, um sicher zu gehen, dass kein beschädigter Akku im System vorhanden ist. Sollte ein beschädigter Akku vorliegen, ist dieser vom Käufer vor Rücksendung zu entfernen. Ein beschädigter Akku darf nicht versendet werden. Nimmt der Käufer keine bzw. eine verspätete Rücksendung vor, so hat der Käufer den dadurch entstehenden Schaden gemäß den anwendbaren gesetzlichen Regelungen zu ersetzen. Insbesondere gehen eventuelle Zoll- und Handlingskosten bei verspäteter Rücklieferung zu Lasten des Käufers.

8.3 Der Käufer hat das Recht, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung gemäß den anwendbaren gesetzlichen Regelungen die Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer gewährt der Verkäuferin die zur etwaigen Nacherfüllung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Die Verkäuferin wird von der Nacherfüllungsverpflichtung befreit, wenn der Käufer dies verweigert. Bei Verweigerung der Nacherfüllung durch den Käufer trägt dieser die alleinige Verantwortung für die Nutzung des weiterhin mangelhaften Systems sowie die damit erzielten Ergebnisse.

8.4 Jegliche Gewährleistung entfällt, soweit ein etwaiger Mangel darauf beruht, dass der Käufer oder ein Dritter ohne Zustimmung der Verkäuferin Systeme verändert, unsachgemäß benutzt oder repariert hat oder Systeme nicht gemäß den „Richtlinien für Systemanwender der Produkte Daimler Truck Diagnose (DTD) Produktfamilie“ betrieben und gepflegt worden sind.

8.5 Die Gewährleistung setzt voraus, dass der Käufer seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich in Textform Anzeige zu machen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung der Verkäuferin für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Unabhängig davon ist der Käufer bei äußerlich erkennbaren Transportschäden verpflichtet, den anliefernden Frachtführer bei Empfang der Ware in Textform auf den Transportschaden hinzuweisen und eine Kopie der Beanstandung innerhalb von zwei Werktagen bei der Verkäuferin einzureichen.

8.6 Falls im Ausnahmefall ein Austauschsystem zur Verfügung gestellt werden sollte, muß nach Erhalt des reparierten Systems umgehend das Austauschgerät zur Arvato SE zurückgeschickt werden, ansonsten werden die Austauschsysteme zum Neuwarenpreis dem Käufer berechnet.

8.7 Liegt kein Gewährleistungsfall vor, so gehen die Aufwendungen für die Fehlersuche und ggf. Fehlerbeseitigung zu Lasten des Käufers, sofern ein entsprechender Auftrag vorliegt.

9. Support & Service

Support- und Serviceleistungen zu den Systemen werden nur dann gewährt, wenn der Käufer sich an die vorgeschriebenen Serviceprozesse hält. Dies bedeutet, dass im Servicefall der Daimler Truck Customer Service and Parts Support (pool-id.diagnosticsupport@daimlertruck.com) kontaktiert werden muss. Die Anweisungen des Daimler Truck Customer Service and Parts Supports sind verbindlich.

10. Haftung

10.1 Hat die Verkäuferin aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet die Verkäuferin beschränkt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag der Verkäuferin nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Verkäuferin für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Die vorgenannte Haftungsbegrenzung und der vorgenannte Haftungsausschluss gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten der Verkäuferin, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihres Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

10.2 Unabhängig von einem Verschulden der Verkäuferin bleibt eine etwaige Haftung der Verkäuferin bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

11. Übertragung

Der Käufer darf die aus diesem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit vorheriger Zustimmung der Verkäuferin in Textform übertragen.

12. Preise/Zahlungskonditionen

12.1 Bei den Preisen handelt es sich um Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

12.2 Die Verkäuferin teilt dem Käufer im Rahmen des Bestellprozesses mit, wie die Zahlung zu erfolgen hat.

12.3 Sofern auf Rechnung gezahlt wird, ist der Kaufpreis nach Erhalt der Rechnung spätestens nach 15 Tagen fällig, eine Bezahlung in bar ist nicht möglich. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste.

12.4 Sofern per Vorkasse gezahlt wird, ist der Kaufpreis mit Erhalt der Bestellbestätigung sowie Kontodaten sofort fällig. Die Rechnung erhält der Käufer mit Zahlungseingang als Bestätigung der Zahlung. Eine Bezahlung in bar ist nicht möglich. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste.

12.5 Die Preise sind in Euro ausgewiesen. Die Zahlung des Käufers muss in Euro erfolgen.

12.6 Etwaige Gebühren wie etwa Bankgebühren im internationalen Zahlungsverkehr gehen zu Lasten des Käufers.

12.7 Leistet der Käufer bei Fälligkeit nicht und gerät mit einer bereits fälligen Zahlungsverpflichtung in Zahlungsverzug, ist die Verkäuferin nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Verzugszinsen und/ oder sonstige Verzugsschäden geltend zu machen.

12.8 Bei Kauf per Vorkasse wird nach 21 Tagen der Auftrag schriftlich storniert, sofern bis dahin noch kein Zahlungseingang verbucht ist.

12.9 Gegen Ansprüche der Verkäuferin kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

13. Steuern

Die Preise verstehen sich zzgl. (etwaig) gesetzlich geschuldeter indirekter Steuern. Diese sind zusätzlich vom Käufer zu zahlen.

Arvato wird die Umsatzsteueridentifikationsnummer (VAT-ID) regelmäßig prüfen. Sofern eine negative Prüfung vorliegt, wird Arvato dem Käufer die gesetzlich geschuldete indirekte Steuern berechnen.

Sämtliche Steuern und Abgaben jeder Art, die im Zusammenhang mit Zahlungen des Käufers anfallen und die der Verkäuferin durch die deutschen Steuerbehörden auferlegt werden, werden von der Verkäuferin getragen. Der vorstehende Satz ist nicht anzuwenden auf indirekte Steuern, die zusätzlich vom Käufer zu zahlen sind. Sämtliche Steuern und Abgaben jeder Art, die im Zusammenhang mit Zahlungen des Käufers in dessen Staat auferlegt werden oder zu zahlen sind, werden vom Käufer getragen. Der vorstehende Satz ist nicht anzuwenden auf Steuern vom Einkommen, die in Übereinstimmung mit dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen dem Staat des Käufers und der Bundesrepublik Deutschland

(“Abkommen“) auferlegt werden oder einzubehalten sind. Die Vertragsparteien bemühen sich, alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine nach den nationalen Vorschriften sowie nach dem Abkommen mögliche Verringerung oder einen Fortfall der Steuern, die im Zusammenhang mit diesen Lieferbedingungen anfallen können, zu erreichen.

Sofern der Käufer nach dem Abkommen verpflichtet ist, Steuern auf die Zahlungen gemäß diesen Lieferbedingungen einzubehalten, wird der Käufer alles im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür tun, um zu erreichen, dass die Zahlung an die Verkäuferin zum Zeitpunkt der Zahlung mit dem ermäßigten Quellensteuersatz gemäß dem Abkommen besteuert wird.

Sofern der Käufer nach dem Abkommen verpflichtet ist, Steuern auf die Zahlungen gemäß diesen Lieferbedingungen einzubehalten und abzuführen, so wird der Käufer ohne schuldhaftes Verzögern die Original-Quellensteuerquittungen der Steuerbehörde und alle anderen Dokumente übermitteln, aus denen die Verkäuferin als Steuerzahlerin, der Betrag der Steuerzahlung, das Steuergesetz und die Rechtsvorschrift, auf denen die Steuerzahlung beruht, der Steuersatz oder die der Steuerzahlung zugrundeliegende Bemessungsgrundlage sowie das Datum der Steuerzahlung hervorgehen.

Werden die Quellensteuerquittungen der Steuerbehörde und die Dokumente in einer anderen als der deutschen oder englischen Sprache ausgestellt, so erklärt sich der Käufer bereit, auf Verlangen der Verkäuferin eine Übersetzung der Quellensteuerquittungen und Dokumente in die deutsche oder englische Sprache auf eigene Kosten zu veranlassen und die Richtigkeit der Übersetzung amtlich oder durch einen Notar beglaubigen zu lassen.

Der Käufer tritt als zollrechtlicher Einführer im Empfangsland auf.

14. Datenschutz

Die Verkäuferin wird die die jeweiligen Verträge betreffenden Daten nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gütersloh. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

16. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Bestimmung, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall von Lücken.

Stand: 18.10.2023