Allgemeine Geschäftsbedingungen - Software (Daimler Truck AG)

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung von - durch die Daimler Truck AG bereitgestellten - Applikationen und Dateninhalten für den After-Sales (nachfolgend "AGB"genannt)

1. Allgemeines und Leistungsinhalte

1.1 Die Daimler Truck AG stellt Applikationen, Dateninhalte, Software, Updates, Datenträger und sonstige Dokumentationen für den After-Sales von Trucks und Bussen der Marken Mercedes-Benz, FUSO, Setra, RIZON, Freightliner und BharatBenz (nachfolgend zusammenfassend „Applikationen und Dateninhalte“ genannt) zur Verfügung, um den Nutzern Zugriff auf diese Applikationen und Dateninhalte zu ermöglichen. Nutzer im Sinne dieser AGB sind alle von der Daimler Truck AG durch diesen Vertrag zur Nutzung der Applikationen und Dateninhalte berechtigten autorisierten Servicepartner der Marken Mercedes-Benz, FUSO, Setra, RIZON, Freightliner und BharatBenz sowie die von der Daimler Truck AG autorisierten Server-Betreiber (nachfolgend „SB“ genannt) und schließlich weitere von der Daimler Truck AG durch diesen Vertrag zur Nutzung berechtigte Unternehmen und Betriebe (z.B. konzerneigene Landesvertriebsgesellschaften, Generalvertreter der Marken Mercedes-Benz, FUSO, Setra, RIZON, Freightliner und BharatBenz in ausländischen Märkten oder unabhängige Marktbeteiligte).

1.2 Gegenstand dieser AGB sind alle Leistungen der Daimler Truck AG in Verbindung mit dem Bereitstellen von Applikationen und Dateninhalten gemäß Ziffer 1.3.

1.3 Aktuell umfassen die bereitgestellten Leistungen je nach Beauftragung durch den Nutzer u.a. die Applikationen und Dateninhalte XENTRY Parts Information, XENTRY WIS (inkl. WIS MSS), XENTRY Operation Time, Damage code, SPPS, XENTRY Tips, DSB, Händlerportal (XENTRY Truck und Nachfolgeportale) mit den Applikationen XENTRY Cockpit (inkl. XENTRY Offer), XENTRY Order (inkl. XENTRY Integrated Maintenance und XENTRY Mobile Truck), TIS, Produktkatalog und aller weiterer Unterfunktionen im Händlerportal, Daimler Truck Diagnostics Update Service und Daimler Truck Diagnostics Software jeweils in all ihren Produktvarianten inklusive Daten- und Softwareaktualisierungen (nachfolgend „Updates“ genannt), sowie die hardwarenahe Software „Daimler Truck Diagnostics Application and Tools“.

1.4 Die Bereitstellung von XENTRY Parts Information, XENTRY WIS (inkl. WIS MSS), XENTRY Operation Time, Damage code, SPPS, XENTRY Tips, DSB, Händlerportal mit den Applikationen XENTRY Cockpit (inkl. XENTRY Offer), XENTRY Order (inkl. XENTRY Integrated Maintenance and XENTRY Mobile Truck), TIS und aller weiterer Unterfunktionen im Händlerportal erfolgt standardmäßig durch einen Online-Zugang. Bei der Online-Bereitstellung durch einen autorisierten SB befähigt die Daimler Truck AG den SB nur zur Bereitstellung der relevanten Applikationen und Dateninhalte.

1.5 Der Zugriff auf die Daimler Truck Diagnostics Software erfolgt offline über lokale Installationen auf der Daimler Truck Diagnostics Hardware oder auf der jeweiligen eigenen Hardware des Nutzers. Die jeweiligen Updates der Daimler Truck Diagnostics Software werden online über den Daimler Truck Diagnostics Update Service bereitgestellt.

1.6 Die Applikationen und Dateninhalte müssen in regelmäßigen Abständen und bei Bedarf auch kurzfristig gewartet werden, um die ordnungsgemäße Bereitstellung der jeweiligen Dienste ermöglichen zu können (z.B. durch das Einspielen von Updates). Dies kann zur Folge haben, dass die Dienste im Einzelfall vorübergehend nicht verfügbar sein können. Die Daimler Truck AG wird die Nutzer über solche geplanten Wartungsarbeiten und deren voraussichtliche Dauer rechtzeitig, in der Regel mindestens 48 Stunden im Voraus informieren.

1.7 Der Nutzer der Applikationen und Dateninhalte stellt sicher, dass die technischen Voraussetzungen für den Betrieb der jeweiligen Applikationen und Dateninhalte erfüllt sind. Diese können in ihrer jeweils gültigen Fassung im „Connectivity Guide Retail“ im Händlerportal (https://xentry.daimlertruck.com) beziehungsweise in "Service Information Mercedes-Benz Trucks Portal" (https://service-info.mercedes-benz-trucks.com) eingesehen werden.

Der Nutzer verpflichtet sich im Rahmen der Nutzung der Applikationen und Dateninhalte mit erhöhten Security Anforderungen die von der Daimler Truck AG jeweils vorgeschriebenen Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Nutzerdaten und Applikationen anzuwenden. Diese umfassen Maßnahmen wie einen verpflichtenden Identifikationsprozess als Grundlage für bestimmte Zugriffsrechte und die Multi-Faktor-Authentifizierung beim Login-Vorgang. Es können jederzeit weitere angemessene Maßnahmen zur Absicherung eingeführt werden.

1.8 Verwendet der Nutzer das Händlerportal zur Eingabe seiner freien Terminslots und weiterer Angebote im Produktkatalog, ist die Daimler Truck AG berechtigt, diese zu erfassen und für Statistiken zu den unter Ziffer 13.2 genannten Zwecken auszuwerten.

2. Vertragsparteien und Allgemeine Geschäftsbedingungen

2.1 Diese AGB gelten für die Nutzer der Applikationen und Dateninhalte im Sinne Ziffer 1.1 Satz 2. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist im Internet unter https://daimlertruck-diagnostics.arvato-digital.com jederzeit abrufbar. Auf Verlangen wird dem Nutzer die aktuelle Fassung übersendet.

2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden, auch wenn diesen nicht widersprochen worden sind, nicht Vertragsinhalt.

3. Nutzungsrechte, Vertragsstrafen und gewerbliche Schutzrechte Dritter

3.1 Die Applikationen und Dateninhalte sind ausschließlich zur Verwendung durch die berechtigten Nutzer im Sinne Ziffer 1.1 Satz 2 bestimmt. Die Daimler Truck AG räumt diesen Nutzern ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Vertragslaufzeit befristetes und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum eigenen Gebrauch der Applikationen und Dateninhalte an Fahrzeugen ein, welche sich physisch entweder innerhalb seines Betriebes oder am sonstigen Aufenthaltsort des Nutzers, der mit der Hardware ausgestattet ist, auf der die Applikationen und Dateninhalte betrieben werden, befinden. Der Nutzer darf die Applikationen und Dateninhalte nicht über einen Remote-Zugriff außerhalb seines Betriebes für andere Nutzer oder Kunden verwenden oder bereitstellen. Daimler Truck Fahrzeuge, die herstellerseitig für Remote-Diagnosen ausgestattet sind, sind von dieser Regelung nicht betroffen, sofern die herstellerseitigen Remote-Prozesse verwendet werden. Ausnahmen zu Ziffer 3.1 bedürfen einer separaten vertraglichen Vereinbarung. Ziffer 3.2 bleibt unberührt.

3.2 Ist der Nutzer eine ausländische konzerneigene Landesvertriebsgesellschaft oder ein ausländischer Generalvertreter für Mercedes-Benz, FUSO, Setra, RIZON, Freightliner und BharatBenz oder anderer Marken der Daimler Truck AG, so ist er berechtigt bzw. verpflichtet, den autorisierten Servicepartnern für Mercedes-Benz, FUSO, Setra, RIZON, Freightliner und BharatBenz oder andere Marken der Daimler Truck AG sowie den unabhängigen Marktbeteiligten in seinem Vertragsgebiet vertraglich ein Nutzungsrecht zum eigenen Gebrauch der Applikationen und Dateninhalte einzuräumen. Die ausländische konzerneigene Landesvertriebsgesellschaft bzw. der ausländische Generalvertreter verpflichten sich in diesem Zusammenhang hiermit, entsprechende eigene Verträge über die Nutzung der Applikationen und Dateninhalte abzuschließen. Die Daimler Truck AG wird in diesen Fällen nicht Vertragspartner des Nutzers.

Darüber hinaus ist die ausländische konzerneigene Landesvertriebsgesellschaft oder der ausländische Generalvertreter für Mercedes-Benz, FUSO, Setra, RIZON, Freightliner und BharatBenz oder andere Marken der Daimler Truck AG verpflichtet, die Namen bestellberechtigter Mitarbeiter am Ende eines jeden Kalenderjahres und/oder von neuen bestellberechtigten Mitarbeitern unverzüglich der Daimler Truck AG unter Verwendung der folgenden Kontaktadresse zu melden, um einen aktuellen Stand sicherzustellen: pool-id.diagnosticsupport@daimlertruck.com

3.3 Unabhängig von den Ziffern 3.1 und 3.2 verbleiben alle sonstigen Rechte an den Applikationen und Dateninhalten einschließlich nachträglicher Weiterentwicklungen und Ergänzungen daran bei der Daimler Truck AG bzw. bei den originären Software-Lieferanten.

3.4 Die Anfertigung jeglicher Kopien der Applikationen und Dateninhalte ist unzulässig; ebenso die Aufbereitung und Bearbeitung der Applikationen und Dateninhalte durch den Nutzer oder durch von ihm beauftragte Dritte. Diese Regelung bezieht sich auch auf die Veröffentlichung in anderem Namen.

Die zur Verfügung gestellten Applikationen gestatten es, einzelne Dateninhalte über die jeweiligen Suchmasken anzuzeigen. Zur dauerhaften Sichtbarmachung besteht gleichfalls die Möglichkeit, einen Ausdruck einzelner Dateninhalte zu fertigen. Der Nutzer verpflichtet sich, die Applikationen und Dateninhalte ausschließlich in seinem Betrieb zum Zwecke der Betreuung der Fahrzeuge seiner Kundschaft einzusetzen und nicht - auch nicht in Auszügen - an Dritte weiterzugeben oder ihnen zugänglich zu machen. Eine automatisierte Abfrage durch Skripte sowie systematisches Kopieren o. Ä. ist nicht gestattet.

Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wird er diese Verpflichtungen auch seinen Mitarbeitern auferlegen. Ausnahmen von Ziffer 3.4 wie z.B. Robotic Process Automation bedürfen der Prüfung und Einzelfreigabe durch die Daimler Truck AG. Ziffer 3.2 bleibt hiervon unberührt.

3.5 § 69d (2) und (3) sowie § 87e UrhG bleiben von den Regelungen in Ziffer 3.4 unberührt.

3.6 Auf Anforderung der Daimler Truck AG ist die Einhaltung der Nutzungsrechte gemäß diesem Vertrag nachzuweisen.

3.7 Nicht mehr benötigte Datenträger, Dokumentationen sowie elektronische Kopien sind ordnungsgemäß nach der vor Ort geltenden Entsorgungsrichtlinie zu vernichten. Bei Geräte- und Server-Installationen ist sicherzustellen, dass kein unberechtigter Zugriff darauf erfolgen kann.

3.8 Für den Fall, dass die Applikationen und Dateninhalte in die Hände Dritter gelangen, sei es, dass der Nutzer oder seine Mitarbeiter sie vorsätzlich oder fahrlässig unberechtigt weitergeben oder vorsätzlich oder fahrlässig nicht sicherstellen, dass sie Dritten unzugänglich sind, ist pauschalierter Schadenersatz in Höhe von EUR 25.000,- je Verstoß zu zahlen. Dieser Betrag kann erhöht werden, wenn die Daimler Truck AG einen größeren Schaden nachweisen kann, oder verringert werden, wenn der Nutzer nachweisen kann, dass der Schaden geringer ist.

3.9 Soweit einzelne Applikationen und Dateninhalte in ihrer Offline-Version (z.B. als DVD) nicht mehr angeboten oder in einer aktualisierten Version bereitgestellt werden, ist die Nutzung der jeweiligen Versionen der Applikationen und Dateninhalte ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gestattet und ist einzustellen. Etwaige Datenträger, Dokumentationen sowie elektronische Kopien sind zu löschen und zu vernichten. Ziffer 3.7 gilt entsprechend.

3.10 Bestandteile der Applikationen und Dateninhalte, die Software sind, können Freie und Open Source Software (nachfolgend zusammenfassend „FOSS“ genannt) Komponenten beinhalten. Informationen hinsichtlich der spezifischen FOSS Komponenten – insbesondere solche, die im Rahmen der Komponenten Nutzung offengelegt werden müssen, sind in die Applikationen und Dateninhalten integriert oder werden auf andere Weise mit den Applikationen und Dateninhalten übermittelt. Der Nutzer der Applikationen und Dateninhalten ist sich bewusst, dass FOSS Lizenzen zwischen den Rechtsinhabern der FOSS Komponenten und dem Nutzer der Komponente Wirkung entfalten können und das bestimmte Handlungen im Zusammenhang mit einer FOSS Komponente die Zustimmung des Nutzers zu den anzuwendenden FOSS Lizenzen voraussetzt.

Der Nutzer ist sich bewusst, dass Software mit Bestandteilen von FOSS nicht frei von Rechten Dritter ist.

Die Daimler Truck AG räumt weder bewusst, noch implizit Rechte oder Lizenzen an Patenten hinsichtlich FOSS ein, es sei denn, die Daimler Truck AG ist hierzu nach Maßgaben einer FOSS Lizenz verpflichtet.

Soweit eine Klausel dieser AGB im Widerspruch zu einer FOSS Lizenz einer in den Applikationen und Dateninhalten verbauten FOSS Komponente steht, genießt die FOSS Lizenz in Bezug auf die FOSS Komponente Vorrang.

4. Registrierung und Zugangsdaten

4.1 Im Rahmen der Bestellabwicklung über die Applikationen und Dateninhalte übermittelt der Nutzer der Daimler Truck AG oder dem SB die Informationen, die für die Bereitstellung der Zugriffe auf die Applikationen und Dateninhalte notwendig sind.

4.2 Mit Versand der Zugriffsberechtigung („StartKey“ oder Benutzername/Passwort) gilt die Bestellung als angenommen.

4.3 Der Zugriff auf die Applikationen und Dateninhalte wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

  • der Nutzer muss die Zugriffsberechtigung verbindlich bestellen und
  • bei der Bestellung muss angegeben werden, in welchem Umfang die Applikationen und Dateninhalte benötigt werden.

4.4 Die durch die Daimler Truck AG bereitgestellten Zugangsdaten für die Nutzung der Applikationen und Dateninhalte (personalisierte Identität (User ID) und Passwörter) sind ausschließlich zur Verwendung durch die berechtigten Nutzer und deren Mitarbeiter im Sinne Ziffer 1.1 Satz 2 bestimmt. Eine Nutzung der bereitgestellten Zugangsdaten als Gruppen- oder Werkstatt-User ist nicht zulässig. Jegliche Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte, auch wenn diese zum berechtigten Nutzerkreis im Sinne Ziffer 1.1 Satz 2 gehören, ist unzulässig. Der Nutzer verpflichtet sich, die ihm bereitgestellten Zugangsdaten ausschließlich für die von der Daimler Truck AG offiziell bereitgestellten Applikationen und Dateninhalte in seinem Betrieb zum Zwecke der Betreuung der Fahrzeuge seiner Kundschaft einzusetzen und nicht wissentlich oder unwissentlich an Dritte weiterzugeben oder ihnen zugänglich zu machen. Die Weitergabe der Zugangsdaten gilt als Missbrauch. Eine Verwendung von Zugangsdaten in Applikationen und Dateninhalten, die nicht durch die Daimler Truck AG zur Verfügung gestellt wurden, ist unzulässig (z.B. illegal erworbene Software). Der Nutzer ist für die Geheimhaltung der persönlichen Zugangsdaten verantwortlich und hat deren Missbrauch zu verhindern. Erlangen der berechtigte Nutzer oder seine Mitarbeiter Kenntnis vom Missbrauch von Zugangsdaten, so ist die Daimler Truck AG hiervon unverzüglich zu unterrichten. Die Daimler Truck AG ist zur sofortigen Sperrung der Zugangsdaten und der Applikationen und Dateninhalten berechtigt, wenn ein Missbrauch vorliegt. Wie in Ziffer 13 dieser AGB beschrieben, werden im Rahmen der Produktbeobachtung und -sicherheit Daten und Zugriffe überwacht, um einer missbräuchlichen Nutzung entgegenzuwirken.

5. Support für die Applikationen und Dateninhalte

5.1 Anspruch auf Support besteht bei bestehendem Vertrag zur Nutzung von Applikationen und Dateninhalten und nur bei einem aktuellen Datenstand. Ein aktueller Datenstand für Daimler Truck Diagnostics Software liegt dann vor, wenn eines der letzten zwei von der Daimler Truck AG bereitgestellten Updates lokal auf der Daimler Truck Diagnostics Hardware installiert ist.

Ein aktueller Datenstand für alle Applikationen und Dateninhalte liegt dann vor, wenn Online-Zugang zu zentralen Servern besteht.

5.2 Bei der Installation der Applikation und Dateninhalte auf eigener Hardware des Nutzers, besteht lediglich ein auf die Applikationen und Dateninhalte der Daimler Truck AG bezogener Supportanspruch, sofern die Mindestanforderungen (einsehbar analog Ziffer 1.7) an dieser eigenen Hardware des Nutzers eingehalten sind und bei Online-Zugang ein handelsüblicher Virenscanner aktiv ist. Die Nutzer der Applikationen und Dateninhalte mit eigener Hardware müssen dafür sorgen, dass der Virenscanner regelmäßig aktualisiert und das Windows Betriebssystem regelmäßig mit Updates versorgt wird. Soweit technisch erforderlich, wird der Support für die Applikationen und Dateninhalte nur nach einem Recovery (Datenwiederherstellung, Rücksetzen des Systems [= eigene Hardware des Nutzers] auf den Auslieferzustand), bei dem nutzerindividuelle Software und Daten gelöscht werden können, geleistet. Ein weiterer Anspruch auf Support besteht nicht.

5.3 Reguläre Servicezeiten für den Support sind von 8.00 bis 18.00 Uhr MEZ (mitteleuropäische Zeit, "Servicezeiten"). Supportanfragen, die über die bereitgestellten Ticket-Systeme gestellt werden, werden während der Servicezeiten bearbeitet und ausgeführt. Außerhalb dieser Servicezeiten werden Supportanfragen in der Regel nicht beantwortet oder bearbeitet.

6. Vertragsabschluss und Vertragsänderung

6.1 Der Nutzer ist an die Bestellung 14 Tage gebunden. Der Nutzer verzichtet auf die Erklärung der Annahme seiner Bestellung. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung und dem Versand der Zugriffsberechtigungen für die Applikationen und Dateninhalte zustande.

6.2 Die Applikationen und Dateninhalte werden in der Form und solange bereitgestellt, wie sie auch bei der Daimler Truck AG verwendet werden oder für diese verfügbar sind.  Aufgrund der ständigen Weiterentwicklung der jeweiligen Systeme und Systemlandschaften können sich die bereitgestellten Applikationen und Dateninhalte während der Nutzungsdauer insoweit ändern, wobei die Daimler Truck AG bei wesentlichen Änderungen den Nutzern einen angemessenen Ausgleich zu leisten hat. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

6.3 Ungeachtet Ziffer 6.2, ist die Daimler Truck AG berechtigt, diese AGB zu ändern.

Besteht in einem gesonderten Vertrag eine Regelung zur dynamischen Einbeziehung der jeweils aktuellen Version dieser AGB, so gilt diese vorrangig.

In allen anderen Fällen wird die Daimler Truck AG die Nutzer hierzu über die Änderungen in Textform (z.B.  E-Mail) sechs (6) Wochen im Voraus informieren. Sollte der Nutzer nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsanzeige in Textform widersprechen, gelten die Änderungen als akzeptiert und mit Ablauf der o.g. Frist von sechs (6) Wochen und der weitergehenden widerspruchslosen Inanspruchnahme der Dienste als übereistimmend geändert. Sollte der Nutzer den Änderungen widersprechen, haben sowohl die Daimler Truck AG als auch der Nutzer das Recht zur Kündigung dieser AGB bzw. der entsprechenden Beauftragungen mit einer Kündigungsfrist von vier (4) Wochen. Daimler Truck AG verpflichtet sich, den Nutzer bei Information über die Änderungen über die Bedeutung des Schweigens bzw. Nicht-Widerspruchs hinzuweisen.

Ziffer 8.6 bleibt unberührt.

7. Vertragsdauer und Kündigung

7.1 Bei Applikationen und Dateninhalten mit Online-Zugang für die Händlerportal Komponenten XENTRY Parts Information, XENTRY WIS (inkl. WIS MSS), XENTRY Operation Time, Damage code, XENTRY Cockpit (inkl. XENTRY Offer), XENTRY Order (inkl. XENTRY Integrated Maintenance and XENTRY Mobile Truck), DSB, XENTRY Tips und zu zentralen Servern besteht eine unbefristete Vertragslaufzeit mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten, welche im Anschluss jederzeit in Textform zum Quartalsende kündbar ist.

7.2 Abweichend davon gilt für die Daimler Truck Diagnostics Software eine Vertragslaufzeit von 42 Monaten auf gekaufter Daimler Truck Diagnostics Hardware.

7.3 Für den Bezug von Daimler Truck Diagnostics Software auf eigener Hardware des Nutzers (z.B. eigener Laptop) in Verbindung mit Hardware-Komponenten der Daimler Truck AG (Multiplexer) gilt eine Vertragslaufzeit von 42 Monaten. Ausgenommen sind die Software-Produkte „DT Diagnostics for IMO” und „DT Platform Independent Diagnostics“ – für diese Software-Produkte gilt eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten, welche während der gesamten Laufzeit des Hardware-Supports, durch den Nutzer wiederholt um jeweils weitere 12 Monate verlängert oder erneuert werden kann.

Werden keine Hardware-Komponenten der Daimler Truck AG (Multiplexer) genutzt, gilt die Vertragslaufzeit von 12 Monaten.

7.4 Sofern die Applikationen und Dateninhalte in der Form oder in dem Umfang (z.B. bestimmte Datenpakete einzelner Sparten) durch die Daimler Truck AG nicht mehr verwendet oder vertrieben werden oder für die Daimler Truck AG nicht mehr verfügbar sind, kann der Vertrag durch die Daimler Truck AG abweichend von den Ziffern 7.1 – 7.3 vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeiten oder Mindestlaufzeiten mit einer Frist von sechs (6) Wochen in Textform gekündigt werden.

7.5 Der Vertrag kann aus wichtigem Grund seitens der Daimler Truck AG in Textform fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund besteht unter anderem dann, wenn der Nutzer

  • die Applikationen und Dateninhalte unberechtigt verwendet, vervielfältigt, herstellt oder herstellen lässt, insbesondere
  • die Applikationen und Dateninhalte oder die ihm bereitgestellten Zugangsdaten an Dritte unberechtigt weitergibt,
  • die ihm bereitgestellten Zugangsdaten in nicht von der Daimler Truck AG offiziell bereitgestellten Applikationen und Dateninhalten verwendet (z.B. illegal erworbene Software),
  • eine eigene Hardware oder eine Daimler Truck Diagnostics Hardware nutzt, die nicht den technischen Voraussetzungen für den Betrieb der jeweiligen Applikationen und Dateninhalten gemäß den Ziffern 1.6 und 5 entspricht bzw. diese Daimler Truck Diagnostics Hardware nicht mehr seitens der Daimler Truck AG unterstützt wird,
  • es zur Betriebsaufgabe mit/ohne Nachfolge kommt,
  • nicht mehr zum berechtigten Nutzerkreis im Sinne Ziffer 1.1 Satz 2 gehört oder innerhalb dieses Nutzerkreises wechselt,
  • die Vergütung trotz Fälligkeit und Mahnung nicht bezahlt.

7.6 Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass nach einer Vertragsbeendigung gleich aus welchem Grund, kein Anspruch auf einen sog. „Software Freeze“ besteht.

8. Vergütung und Zahlung

8.1 Die Kosten für die Applikationen und Dateninhalte sowie für die Bereitstellung der regelmäßigen Updates (online über den
Daimler Truck Diagnostics Update Service oder Versand auf Datenträgern, z.B. auf DVDs, Blu-Ray-Discs) trägt der Nutzer. Die Kosten werden gemäß den jeweils gültigen Preislisten berechnet und sind bargeldlos zu entrichten. Sie werden grundsätzlich quartalsweise in Rechnung gestellt, sofern nicht andere Konditionen für die Rechnungstellung vereinbart sind. Die gültigen Preislisten für unabhängige Marktbeteiligte sind in Service Information Mercedes-Benz Trucks Portal für den Nutzer hinterlegt.

Sofern nichts anderes vereinbart, sind alle Zahlungen zum auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu leisten. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn sie dem auf der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben wurde. Der Nutzer muss unverzüglich alle behördlichen oder sonstigen Genehmigungen einholen und fortlaufend aufrechterhalten, die erforderlich sind, um Zahlungen an Daimler Truck AG vorzunehmen und alle erforderlichen Steuern und Abgaben abzuführen.

Sämtliche Bankgebühren und Abgaben gehen zu Lasten des Nutzers.

Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die Daimler Truck AG berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, indem sie Zinsen in Höhe des Betrags berechnet, der für den Verzugszeitraum gemäß den geltenden Gesetzen fällig ist. Dieser Betrag kann erhöht werden, wenn die Daimler Truck AG einen größeren Schaden nachweisen kann, oder verringert werden, wenn der Nutzer nachweisen kann, dass der Schaden geringer ist. Bei Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen ab Fälligkeit der Rechnung stellt eine grobe Vertragsverletzung dar.

Der Nutzer hat die für die bestellten Zugriffsberechtigungen vereinbarte Vergütung zu entrichten, ungeachtet dessen, ob die Nutzung der Applikationen und Dateninhalte mit der bestellten Anzahl von Nutzungsberechtigungen tatsächlich erfolgt oder nicht.

8.2 Die angegebenen und vereinbarten Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, werden in Euro beziffert und dürfen um die jeweils anzuwendende nationale Umsatzsteuer oder sonstige indirekte Steuern erhöht werden, sofern weder eine Steuerbefreiung noch ein Nullsteuersatz oder eine Steuerschuldumkehr anwendbar ist. Dabei unterstützt der Nutzer die Daimler Truck AG bei der Erlangung von Sendungs- oder Transportnachweisen, um bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen eine umsatzsteuersteuerfreie Rechnungstellung einer grenzüberschreitenden Warenlieferung (z. B. DVD) zu gewährleisten.

Ein in der EU-ansässiger Leistungsempfänger teilt seine ihm erteilte gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) seines Ansässigkeitslandes bzw. bei Leistungsbezug durch dessen feste Niederlassung, die USt-IdNr des EU-Mitgliedslandes seiner festen Niederlassung mit.

8.3 Bezahlt der Nutzer die geschuldete Vergütung nicht termingerecht, gerät er nach der ersten Mahnung in Verzug.

8.4 Die Daimler Truck AG behält sich vor, die zu erbringenden Leistungen bis zur Rechnungsbegleichung durch den Nutzer zurückzubehalten bzw. zu reduzieren und gegebenenfalls das Vertragsverhältnis zu beenden.

8.5 Gegen Ansprüche der Daimler Truck AG kann der Nutzer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Nutzers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Nutzers aus demselben Vertragsverhältnis. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

8.6 Preisänderungen durch die Daimler Truck AG bleiben auch innerhalb bestehender Verträge vorbehalten. Die Daimler Truck AG behält sich vor, die angegebenen Preise jährlich in dem Verhältnis zu erhöhen bzw. zu ermäßigen, in dem sich nach dem Tag des Abschlusses des Vertrages bzw. dem Tag der zuletzt erfolgten Preisanpassung die für den Preis maßgebenden Kostengrundlagen (insb. IT-Betriebskosten, IT-Weiterentwicklungskosten) ändern. Bei Preiserhöhungen hat der Nutzer das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform zu kündigen. Nach dieser Frist gilt die Preisänderung als angenommen.

9. Steuerklausel

9.1 Der Nutzer und die Daimler Truck AG bemühen sich, alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine nach den nationalen Vorschriften sowie nach dem - soweit existent – gültigen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen zwischen dem Land des Nutzers und der Bundesrepublik Deutschland (“Abkommen“) mögliche Verringerung oder einen Fortfall der Steuern, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag anfallen können, zu erreichen.

9.2 Sämtliche Steuern und Abgaben jeder Art, die im Zusammenhang mit Zahlungen des Nutzers anfallen und die der Daimler Truck AG durch die deutschen Steuerbehörden auferlegt werden, werden von der Daimler Truck AG getragen. Sämtliche Steuern und Abgaben jeder Art, die im Zusammenhang mit Zahlungen des Nutzers im Land des Nutzers auferlegt werden oder zu zahlen sind, werden vom Nutzer getragen. Der vorstehende Satz ist nicht anzuwenden auf Steuern vom Einkommen, die in Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften und mit dem Abkommen, soweit existent, auferlegt werden oder einzubehalten sind.

9.3 Sofern der Nutzer nach den nationalen Vorschriften und nach dem Abkommen, soweit existent, verpflichtet ist, Steuern auf die Zahlungen gemäß diesem Vertrag einzubehalten, wird der Nutzer alles im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür tun, um zu erreichen, dass die Zahlung an die Daimler Truck AG zum Zeitpunkt der Zahlung mit dem ermäßigten Quellensteuersatz gemäß dem Abkommen, soweit existent, oder nach den nationalen Vorschriften besteuert wird.

9.4 Sofern der Nutzer verpflichtet ist, Steuern auf die Zahlungen gemäß dieses Vertrages einzubehalten und abzuführen, wird der Nutzer ohne schuldhaftes Verzögern der Daimler Truck AG die Original-Quellensteuerquittungen der nationalen Steuerbehörde und alle anderen Dokumente übermitteln, aus denen die Daimler Truck AG als Steuerzahler, der Betrag der Steuerzahlung, das Steuergesetz und die Rechtsvorschrift, auf denen die Steuerzahlung beruht, der Steuersatz oder die der Steuerzahlung zugrunde liegende Bemessungsgrundlage, sowie das Datum der Steuerzahlung hervorgehen.

Eine Kopie der Unterlagen soll an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: withholdingtax@daimlertruck.com.

9.5 Werden die Quellensteuerquittungen der Steuerbehörde und die Dokumente in einer anderen als der deutschen oder englischen Sprache ausgestellt, so erklärt sich der Nutzer bereit, auf Verlangen der Daimler Truck AG eine Übersetzung der Dokumente in die deutsche oder englische Sprache auf eigene Kosten zu veranlassen und die Richtigkeit der Übersetzung amtlich oder durch einen Notar beglaubigen zu lassen.

10. Sicherheitshinweise

10.1 Alle Warnhinweise und sicherheitsrelevanten Informationen sowie die Benutzerinformationen, die in den jeweiligen Applikationen und Dateninhalten erteilt werden, sind zwingend vom Nutzer zu beachten. Der Nutzer haftet für etwaige Schäden, die auf Grund eines Verstoßes dagegen hervorgerufen wurden.

10.2 Weiterhin sind nachträgliche Weiterentwicklungen und Ergänzungen zu den bereitgestellten Applikationen und Dateninhalten unbedingt zu beachten.

10.3 Die Applikationen und Dateninhalte sind vom Nutzer immer auf einem aktuellen Datenstand zu halten. Ein aktueller Datenstand liegt vor gemäß Ziffer 5.1 Satz 2 und Satz 3.

11. Haftung

11.1 In den Applikationen und Dateninhalten finden sich auch Links zu Seiten im Internet. Die Daimler Truck AG möchte darauf hinweisen, dass sie keinen Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt der Seiten hat, auf die verlinkt wird. Es wird daher keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dort bereitgestellten Informationen übernommen. Vor diesem Hintergrund distanziert sich die Daimler Truck AG hiermit von allen Inhalten diesen verlinkten Seiten. Diese Erklärung gilt für alle in den Applikationen und Dateninhalten enthaltenen Links zu externen Seiten und deren Inhalte.

11.2 Es steht in der Verantwortung des Nutzers zu prüfen und sicherzustellen, dass der Einsatz der Applikationen und Dateninhalte keine Schäden an einer etwaigen Werkstatt-Infrastruktur erzeugen. Soweit die Daimler Truck AG die Applikationen und Dateninhalte dem Nutzer-Betrieb vertragsgemäß bereitstellt, ist die Daimler Truck AG für entsprechende Schäden nicht verantwortlich.

11.3 Hat die Daimler Truck AG aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet die Daimler Truck AG beschränkt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Vertrag der Daimler Truck AG nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Daimler Truck AG für die von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachten Schäden.

11.4 Die vorgenannte Haftungsbegrenzung und der vorgenannte Haftungsausschluss gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten der Daimler Truck AG, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihres Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. In diesen Fällen haftet die Daimler Truck AG nach den gesetzlichen Vorschriften.

11.5 Unabhängig von einem Verschulden der Daimler Truck AG bleibt eine etwaige Haftung der Daimler Truck AG bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

11.6 Im Fall von Systemausfällen der Applikationen und Dateninhalte ist die Haftung der Daimler Truck AG für etwaige Schäden (einschließlich Schäden durch entgangenen Geschäftsgewinn, Betriebsunterbrechung, Geschäftsverluste oder sonstige Vermögensverluste) ausgeschlossen, soweit diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Daimler Truck AG hervorgerufen wurden. Ziffern 11.3, 11.4 und 11.5 gelten entsprechend.

11.7 Die Daimler Truck AG haftet für den Verlust von Daten zudem nur insoweit, als der jeweilige Nutzer durch übliche Verfahren sichergestellt hat, dass die Daten mit angemessenem Aufwand wiederhergestellt werden können. Dazu gehören insbesondere ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherungen durch den Nutzer. Dies gilt nicht, wo die Sicherung der Daten eine vereinbarte Leistungspflicht der Daimler Truck AG ist.

11.8 Soweit im Rahmen der geschuldeten Leistungen Mietrecht Anwendung findet, wird § 536 a Abs. 1 1. Alt. BGB ausgeschlossen.

11.9 Die Bereitstellung und Nutzung der Applikationen und Dateninhalte sowie der Support-Leistungen können bestimmten Einschränkungen, Unterbrechungen und/oder Ungenauigkeiten unterliegen, die außerhalb des Einflussbereichs der Daimler Truck AG liegen und die insbesondere durch Ereignisse höherer Gewalt, einschließlich Streiks, Epidemien, Aussperrungen, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen oder durch technische oder sonstige Maßnahmen oder Vorkommnisse (z.B. fehlender Internetzugang, Reparaturen, Wartung, Software-Updates und -Erweiterungen), die auf Systemen der Daimler Truck AG durchgeführt werden müssen, verursacht werden können.

12. Datenschutz

12.1 Unternehmens- und personenbezogene Daten der Nutzer werden, entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, vertraulich behandelt, mit der Ausnahme, dass der SB das Recht hat, abrechnungsrelevante Daten der Nutzer an die Daimler Truck AG weiterzuleiten. Der Nutzer erhält auf Anfrage Auskunft über die beim SB sowie bei der Daimler Truck AG gespeicherten Daten und kann diese ggf. berichtigen, löschen oder sperren lassen.

12.2 Weitere Informationen dazu, wie personenbezogene Daten der Nutzer, deren Mitarbeiter und/oder betroffener Kunden hierunter verarbeitet werden, werden gesondert und/oder im Händlerportal zur Verfügung gestellt. Die Nutzer haben sicherzustellen, dass Betroffene (z.B. Kunden) gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben und im Einklang mit den von der Daimler Truck AG von Zeit zu Zeit bereitgestellten Hinweisen über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten informiert werden.

12.3 Entsprechende Hinweise bzw. Angaben, wo und wie diese beschafft bzw. eingesehen werden können, sind Betroffenen in geeigneter Weise und vor der Erhebung personenbezogener Daten bereit zu stellen. Nutzer haben dies sicherzustellen.

12.4 Auf Nachfrage der Daimler Truck AG werden Nutzer der Daimler Truck AG entsprechende Nachweise vorlegen.

12.5 Zur Erfüllung geltender datenschutzrechtlicher Anforderungen vereinbaren die Daimler Truck AG und der Nutzer zudem die Geltung der jeweiligen Datenschutzvereinbarung, soweit eine solche durch die Daimler Truck AG bereitgestellt wird.

12.6 Die Daimler Truck AG behält sich vor, die Nutzer zum Zweck der Information, Durchführung von Zufriedenheitsumfragen sowie Markt- und Meinungsforschung jeweils zu Produkten und Dienstleistungen aus dem Bereich After-Sales (insbesondere der XENTRY Produktfamilie) der Daimler Truck AG sowie der konzerneigenen Landesvertriebsgesellschaften, Generalvertreter oder vergleichbaren Partnern per E-Mail, Telefon, Fax oder vergleichbaren elektronischen Kommunikationsmitteln zu kontaktieren. Die Kontaktaufnahme kann in eigenem Namen wie im Namen der konzerneigenen Landesvertriebsgesellschaften oder Generalvertreter sowie der vergleichbaren Partner erfolgen. Der Kontaktaufnahme kann jederzeit unter Mitteilung an die Daimler Truck AG (ggf. auch unter Nutzung entsprechender Opt-Out Funktionen in den jeweiligen Kommunikationsmitteln) widersprochen werden. Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten entnehmen Sie den gesondert zur Verfügung gestellten Datenschutzhinweisen für die Nutzung der XENTRY Dienste.

12.7 Die Daimler Truck AG kann in Zusammenhang mit den XENTRY Diensten statistische Reportings über die Nutzung, Nutzungsintensität der globalen Templates und Kommunikationskanäle erstellen. Diese statistische Auswertung erfolgt ohne Bezug zu einer bestimmten User-ID und enthält keine Informationen zum freitextlichen Inhalt der eingegebenen Nachrichten. Die Daimler Truck AG nutzt diese Statistiken zur Optimierung und ständigen Verbesserung der XENTRY Services sowie um die Bewertung von Verbesserungsvorschlägen und Produktbeobachtungen der Märkte zu unterstützen.

13. Datenübermittlung

13.1 Im Rahmen der Nutzung der Daimler Truck Diagnostics Software (z.B. auf Daimler Truck Diagnostics Hardware oder auf der jeweiligen eigenen Hardware des Nutzers), werden die während der Diagnosesitzungen in Log-Dateien aufgezeichneten technischen Daten sowie weitere Daten der XENTRY Dienste an die Daimler Truck AG übermittelt und gespeichert. Der Nutzer ist verpflichtet, Regelungen mit den Kunden zu treffen sowie diese unter Beachtung der hierzu vereinbarten Prozesse ausreichend zu informieren, um die in diesen AGB sowie den gesondert bereitgestellten Datenschutzhinweisen beschriebene Datenübermittlung an die Daimler Truck AG zu ermöglichen. Soweit außerhalb Deutschlands nach lokalem Recht für entsprechende Übermittlungen eine gesonderte Einwilligung des Kunden erforderlich sein sollte, wird der Nutzer die Daimler Truck AG auf einen entsprechenden Umstand hinweisen und in Abstimmung mit der Daimler Truck AG alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine entsprechende Übermittlung und Nutzung durch die Daimler Truck AG zu ermöglichen.

13.2 Die durch Daimler Truck Diagnostics und XENTRY Services gesammelten Daten werden für Auswertungen und Statistiken zur Optimierung und ständigen Verbesserung der Fahrzeuge, der Applikationen und Dateninhalte und des Supports sowie für Qualitätsmanagement, Produktbeobachtung und –sicherheit (z.B. Fahrzeugteile- und Bauteilbelastungsdaten) und bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung zu Zwecken der Kontrolle verwendet.

13.3 Über das Userreporting werden werkstattbezogene Daten über die angelegten Nutzer und die zur Nutzung freigegebenen Anwendungen und Datenumfänge an die Daimler Truck AG übertragen und gespeichert. Dies geschieht ohne Rückschlüsse auf die tatsächliche Nutzung. Die damit gewonnenen Daten dienen zur Erstellung und zum Nachweis einer korrekten Abrechnung und zu statistischen Zwecken. Sofern andere Konditionen als die monatliche Rechnungstellung vereinbart sind, kann zum Zwecke der Nachvollziehbarkeit der Abrechnungen ein User einer ausländischen konzerneigenen Landesvertriebsgesellschaft oder eines ausländischen Generalvertreters für Mercedes-Benz, FUSO, Setra, RIZON, Freightliner und BharatBenz oder anderer Marken der Daimler Truck AG seitens der Daimler Truck AG für eine Userreporting-Funktion freigeschaltet werden.

Die Userreportings werden nach Freischaltung quartalsweise für einen befristeten Zeitraum bereitgestellt Die ausländische konzerneigene Landesvertriebsgesellschaft oder der ausländische Generalvertreter hält sich im Falle einer Weiterverarbeitung an geltende datenschutzrechtliche Vorgaben.

14. Einhaltung geltenden Rechts

14.1 Der Nutzer und die Daimler Truck AG verpflichten sich, alle anwendbaren Gesetze, Regeln, Vorschriften und Produktanforderungen einzuhalten, die die Leistung der Nutzer und die Daimler Truck AG gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung beeinflussen und die Gesetzeskraft haben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen ihres jeweiligen Gründungs- oder Hauptgeschäftssitzes und des Orts der Geschäftstätigkeit (zusammen als „Anwendbares Recht“ bezeichnet).

14.2 Unbeschadet des Vorstehenden und weiterer Bestimmungen dieses Vertrages bestätigen der Nutzer und die Daimler Truck AG, dass sie über angemessene Verfahren verfügen, um das Anwendbare Recht in Bezug auf Kartellrecht, Korruptionsbekämpfung, Geldwäschebekämpfung, Sanktionen und Ausfuhrkontrollverpflichtungen, Datenschutz, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, Arbeitsrechte, Arbeitsgesundheit und -sicherheit sowie Umweltschutz während der Dauer ihrer Vertragsbeziehung einzuhalten.

14.3 Der Nutzer und die Daimler Truck AG verpflichten sich, während der Dauer ihrer Vertragsbeziehung alle international anerkannten Menschenrechte, wie sie in der Internationalen Charta der Menschenrechte der Vereinten Nationen und den grundlegenden Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zum Ausdruck kommen, zu achten.

14.4 Der Nutzer und die Daimler Truck AG stellen durch die Einführung, Umsetzung, Überwachung und aktiven Vollzug einschlägiger Strategien, Verfahren und Maßnahmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Führung genauer Bücher und Geschäftsunterlagen, sicher, dass alle Bestimmungen dieses Abschnitts fortlaufend und vollständig eingehalten werden.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss der Anwendung etwaiger Kollisionsnormen. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts aufgrund des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 zu Verträgen über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

Stand: 09/2023 Daimler Truck AG Retail Development & Training (TE/SCE)